SELBST ZÜNDEN
"Sie haben es in der Hand!"


Sie können sich bestimmt noch daran erinnern, als Sie zu Silvester die eine oder andere Rakete in den Himmel gefeuert, oder den einen oder anderen Knaller gezündet haben. Sie wollen sich wieder fühlen wie damals und die Chance nutzen, um ein Feuerwerk für Ihre Veranstaltung selbst zu zünden?


Kontaktieren Sie uns und versetzen Sie sich wieder zurück in Ihre Jugend. Werden Sie wieder zum Pyromanen. Sie müssen lediglich 18 Jahre alt sein, um ein Feuerwerk bei uns kaufen zu können. Aber Achtung, zum Abschießen benötigen Sie innerhalb des Ortsgebietes die Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt, den Vordruck können Sie hier herunterladen.


Antrag Ausnahmegenehmigung
Damit es für Sie einfacher wird Ihre Genehmigung zu erhalten, haben wir für Sie ein Interaktives Formular vorbereitet, in dem Sie nur noch Ihre Daten eintragen müssen. Anschließend können Sie das Formular an das zuständige Ordnungsamt per Mail senden.
Antrag_Ausnahmegenehmigung_Pyrotechnik_Holler.pdf (62.2KB)
Antrag Ausnahmegenehmigung
Damit es für Sie einfacher wird Ihre Genehmigung zu erhalten, haben wir für Sie ein Interaktives Formular vorbereitet, in dem Sie nur noch Ihre Daten eintragen müssen. Anschließend können Sie das Formular an das zuständige Ordnungsamt per Mail senden.
Antrag_Ausnahmegenehmigung_Pyrotechnik_Holler.pdf (62.2KB)


Fristen 

Eine Ausnahmegenehmigung muss grundsätzlich spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung beim dort zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

Bearbeitungsgebühren 

Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung betragen etwa 30 - 100 Euro, je nach Größe der Stadt oder Gemeinde, hinzu kommt der Verwaltungsaufwand des Sachbearbeiters. Sind weitere Genehmigungen erforderlich, steigen die Kosten entsprechend an.

 

 
 
 
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