Wird unter dem Jahr nur an Gewerbetreibende verkauft? Unter dem Jahr wird Feuerwerk an Gewerbetreibende verkauft oder an Privatpersonen, die eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nachweisen können. |
Ja, denn alle Gewerbetreibenden können sehr einfach eine Genehmigung zum Wiederverkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester bei der zuständigen Behörde beantragen. |
Eine Ausnahmegenehmigung für Silvesterbestellungen ist nicht notwendig. Bestellungen unterhalb des Jahres bedürfen für Privatpersonen der Genehmigung. |
Für das Abbrennen eines Klasse F2 (Silvester)-Feuerwerks außerhalb des Zeitraums vom 31. Dezember bis 1. Januar benötigen Sie eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes. Hier finden Sie eine Übersicht über alle wichtigen Informationen, wie Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Außerdem haben wir für Sie eine Vorlage erstellt, in die Sie nur noch Ihre Daten eintragen müssen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung kann in Kopie an Pyrotechnik Holler per E-Mail oder Brief gesendet werden. |
Sie können Ihre Bestellung ganzjährig aufgeben. |
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Normalerweise versuchen wir noch zum spät möglichsten Termin Bestellungen entgegen zu nehmen, also ca. bis zum 29.12.