RECHTLICHE HINWEISE
Alle Urheber- und Nutzungsrechte liegen bei Pyrotechnik Holler, Vervielfältigung ohne Einverständnis untersagt. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Audio- und Videodateien obliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung privat oder gewerblich genutzt werden. Die Namenszüge und Logos von Pyrotechnik Holler sind Urheber- (oder) Markenrechtlich geschützt. Bei Zuwiderhandlung werden strafrechtliche Maßnahmen veranlasst.
Die Aussagen über rechtliche und gesetzliche Vorschriften und Auswirkungen haben nur für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Wir behalten uns Abweichungen von den auf dieser Website gemachten Angaben, Abbildungen und Spezifikationen vor. Selbstverständlich werden alle Angaben, die Sie machen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen streng vertraulich behandelt. Die Daten werden nur für die Übersendung von Katalogen und Produktinformationen der Firma Pyrotechnik Holler gespeichert und verarbeitet. Eine Einsicht der Daten für Dritte außerhalb der Firma Pyrotechnik Holler ist ausgeschlossen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen aller Klassen von Pyrotechnik Holler
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im Folgenden Pyrotechnik Holler genannt und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
2. Abweichenden Bedingungen des Bestellers müssen von uns ausdrücklich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
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INFORMATIONEN ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Die OS-Plattform kann unter dem folgenden Link erreicht werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren sind wir bereit.
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§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
1. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, an das er vier Wochen gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn Pyrotechnik Holler die Bestellung an den Besteller bestätigt, was in der Regel in Textform oder Schriftform geschieht oder durch Bereitstellung der bestellten Ware.
2. Dem Besteller wird die Möglichkeit gegeben für Silvester Feuerwerksartikel vorzubestellen. Die Abholung erfolgt dann allerdings erst an den letzten Tagen des laufenden Jahres.
3. Ist die Leistung unverschuldeter Weise nicht verfügbar, wird der Besteller unverzüglich darüber informiert und eventuell schon erbrachte Gegenleistungen erstattet.
§ 3 PREISE
1. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verstehen sich inkl. aktueller gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Ändern sich bis zur Abholung die Kostenfaktoren gewaltig, z.B. Materialpreise, können wir die Preise bis zu dem Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöhen.
§ 4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG
Bei einer Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele sind wir berechtigt ab Verzugsdatum Zinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz zu berechnen (bei Verbrauchern: 5%)
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks und Wechsel unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn unsere einzelnen Forderungen vereinbarungsgemäß in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
2. Zugriffe einer dritten Person (Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums) sind uns sofort zu melden. Die Kosten einer Intervention unsererseits geht immer auf Kosten des Bestellers.
§ 6 GEWÄHRLEISTUNG
1. Feuerwerkskörper können Schwankungen und Abweichungen unterliegen. Dies gilt besonders hinsichtlich der Qualität und der Übereinstimmung der beschriebenen mit den tatsächlichen Effekten. Eine Haftung oder Gewährleistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
2. Eine Garantie wird nicht erklärt.
§ 9 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.